Die Amsterdamer Zeitung „De Telegraaf“ kommentiert am Freitag die Rückerstattung der Ticketpreise an Passagiere, deren Flüge wegen Covid-19 storniert wurden:
„Die Europäische Kommission hat die Politik, dass sich Passagiere mit einem „Corona-Gutschein“ für stornierte Flüge zufrieden geben müssen, für nichtig erklärt. Das europäische Verbraucherrecht ist eindeutig: Geschädigte Reisende haben das Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung und können nicht gezwungen werden, einen Gutschein zu akzeptieren. (...) Bei allen berechtigten Versuchen, die Luftfahrtindustrie vor dem Ruin zu bewahren, hat man die Interessen der Verbraucher zu wenig beachtet. Betroffen sind auch Menschen, die wegen der Krise ihren Arbeitsplatz oder ihr Unternehmen verloren haben. „Gutscheinzwang“ ist dann besonders bitter. Es ist ein Grundrecht der Verbraucher, Geld zurückzubekommen, wenn eine Dienstleistung nicht erbracht wurde.“