Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Details der bereits angekündigten Ausnahmen von der Corona-Quarantänepflicht für die Fußball-EM beschließen. Von dieser bis zum 28. Juli befristeten Ausnahme-Regelung für die Europameisterschaft sei jeder erfasst, der zur Teilnahme, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert worden sei, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.
Von der Pflicht zur Anmeldung und Absonderung nach Einreise aus einem sogenannten Virusvariantengebiet sollen also nicht nur Fußballer ausgenommen sein, sondern beispielsweise auch Journalisten, die von den Spielen berichten. Auch das für solche Gebiete eigentlich verhängte Beförderungsverbot gelte für diese Fälle nicht, teilte das Ministerium mit. Es müsse jedoch rund um die Veranstaltung ein "strenges Schutz- und Hygienekonzept" eingehalten werden. Dazu zähle auch ein täglicher Corona-Test.