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20:17
16.03.2021
Auch wer gegen das Coronavirus geimpft ist, muss in Quarantäne, wenn ein Familienmitglied oder ein anderer Mitbewohner im Haushalt infiziert wurde. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden. Bisher lägen keine ausreichenden Belege dafür vor, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz nicht infektiös erkrankten, argumentierten die Richter. Deshalb seien bisher keine Sonderregelungen für Geimpfte vorgesehen. Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das eine Arztpraxis in der Vorderpfalz betreibt und gegen eine bis 18. März verordnete Quarantäne geklagt hatte. 
Anfang März hatte sich die Tochter des Paars mit dem Virus angesteckt, weshalb sich auch die Eltern in den eigenen vier Wänden isolieren sollten. Diese wehrten sich und argumentierten vor Gericht, sie hätten nicht nur Impfungen im Januar und im Februar erhalten; auch habe sich die Tochter in Isolation begeben und lebe alleine in einer Etage des Hauses. Diverse PCR-Coronatests und Schnelltests seien zudem bei dem Paar negativ ausgefallen.

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