Sachsens Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab Gründonnerstag (1. April) in Kraft tritt und vorerst bis zum 18. April gilt. mdr.de/s/regelnsachsenneuapril
Die neue Verordnung sieht unter anderem ausgeweitete Tests vor: So sollen Schülerinnen, Schüler, Lehr- und auch Kita-Personal ab 1. April zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Damit soll ermöglicht werden, nach den Osterferien alle Schulen wieder zu öffnen.
Außerdem ist die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr Maßstab für Lockerungen, sondern die Belegung der Krankenhaus-Betten im Land. Solange nicht mehr als 1.300 Covid-19-Patienten Krankenhaus-Betten belegen, können Landkreise und kreisfreie Städte wieder mit den Öffnungen beginnen. Kunden und Besucher müssen negative Testergebnisse vorlegen.