Im Landkreis Bautzen sind bis zum Dienstag, 30. März 2021, insgesamt 7 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. 15 weitere Patienten gelten als genesen. 850 Personen sind aktuell infiziert. 1.839 Infizierte und Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich derzeit in Quarantäne.
Zwei Patienten im Alter von 68 und 97 sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn erhöht sich damit auf 801. In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 64 Corona-Patienten behandelt, 16 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 168,8.
Freistaat ändert Corona-Regeln
Der Freistaat Sachsen hat heute seine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab Donnerstag, 1. April 2021. Die meisten Regeln bleiben bestehen. Ab 6. April 2021 wird jedoch eine Öffnung verschiedener Angebote möglich sein, die aktuell aufgrund der Rückfallregelungen für mehrtägiges Überschreiten einer 100er-Inzidenz geschlossen werden mussten. Die Öffnung ist dann an negative Testnachweise gebunden und gilt darüber hinaus auch für den Besuch von Friseuren und Fußpflegen. Auch die durch die Rückfallregelung verhängten verschärften Kontaktbeschränkungen sollen nach Ostern wieder auf 5 Personen aus 2 Hausständen gelockert werden. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Der genaue Wortlaut der Verordnung ist noch nicht veröffentlicht.
Öffnung von Schulen und Kitas: Tests statt Schließung
Ebenfalls neu geregelt wird der Schul- und Kita-Betrieb. Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. So gilt in Kitas eine Testpflicht für das Betreten der Gebäude, mit Ausnahme der betreuten Kinder sowie der Eltern, die ihr Kind auf dem Außengelände holen und bringen.
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen sich nach den Ferien zwei Mal wöchentlich testen. Die Testpflicht wird auch auf die Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen ausgedehnt. Die Maskenpflicht gilt neu bereits ab Klasse 5. Die Schulbesuchspflicht wird für alle Schüler aufgehoben.
Corona-Hotline: Sprechzeiten an den Ostertagen
Die Corona-Hotline 03591 5251-12121 des Landratsamtes Bautzen ist über die Osterfeiertage wie folgt erreichbar:
Gründonnerstag: 08.30 – 16.00 Uhr
Karfreitag: geschlossen
Karsamstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Ostersonntag: geschlossen
Ostermontag: 09.00 – 12.00 Uhr