🎙 Regeln für Schul- und Kitabetrieb nach Ostern | Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor.
💬 Kultusminister Christian Piwarz: »Trotz steigender Infektionszahlen wollen wir den Kindern und Jugendlichen den Kita- und Schulbesuch ermöglichen. Unser aller Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Schule und Kita möglichst sichere Ort bleiben.«
☑️ Schulen und Kindertageseinrichtungen öffnen nach Ostern inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor.
☑️ Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis: Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände.
☑️ Schulbesuch für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden: Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche.
☑️ Maskenpflicht auch im Unterricht: Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil, auch im Unterricht tragen.
☑️ Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
☑️ Schulbesuchspflicht wird aufgehoben: Konnten bislang lediglich Primarschülerinnen und -schüler von der Präsenzbeschulung abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.
☑️ Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb: In Grund- und Förderschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen müssen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege findet Regelbetrieb statt.
☑️ Wechselunterricht ab Klassenstufe fünf bleibt: Für den Unterricht ab Klassenstufe fünf müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell).
☑️ Präsenzunterricht für Abschlussklassen bleibt: Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Präsenz statt und grundsätzlich in den Fächern und Lernfeldern der jeweiligen Abschlussprüfung. Der Präsenzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.
ℹ️ Weitere Details gibt es in unserem Blog: www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern. (LW)