Letztes Update:
20200511152026

Montag, 27.04. Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen und Deponien

15:56
27.04.2020
In Anlehnung an die Maskenpflicht der Landesregierung Baden-Württemberg, dürfen auch die Büro‐Container auf den Deponien und Wertstoffhöfen des Ortenaukreises seit Montag, 27. April 2020, nur noch mit einem Mund‐Nasen‐Schutz, sogenannten Alltagsmasken ‐ alternativ auch Schals oder Tüchern ‐ betreten werden.

Für die gebührenfreie Anlieferungen, wie etwa bei Grünabfällen aus Hausgärten, ist eine Alltagsmaske nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber dennoch im Auto mitgeführt werden, da Kontakte mit Deponiepersonal oder anderen Kunden nie ganz ausgeschlossen werden können.

Weitere Verhaltensregeln auf Deponien und Wertstoffhöfen zum gegenseitigen Schutz:
  • Bitte einen Abstand von rund 2 Metern zum Personal und zu anderen Kunden einhalten
  • die Bürocontainer bitte nur einzeln betreten
  • auf Handhygiene achten, gegebenenfalls bitte einen eigenen Kugelschreiber mitbringen oder Einmalhandschuhe tragen 
  • Grüppchenbildungen und längere Gespräche sind verboten
  • die Abladearbeiten sind einzeln und zügig zu erledigen

Da die dynamische Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus täglich neu bewertet wird, sind kurzfristige Änderungen bei Deponien und Wertstoffhöfen nicht ausgeschlossen.
Interessierte können auf der Startseite der Website tagesaktuell Informationen zur Deponiesituation einsehen. Gleiches gilt für Informationen zur Müllabfuhr sowie der Sperrmüll- und Problemstoffsammlung.
Für weitere Fragen stehen die Abfallberater telefonisch unter 0781/805 9600 oder per E-Mail abfallwirtschaft@ortenaukreis.de zur Verfügung.

Seweryn Sadowski

Montag, 27.04. Sieben Neu-Infektionen

15:55
27.04.2020
m Ortenaukreis gelten inzwischen 766 an COVID-19 erkrankten Personen als geheilt. Die Zahl der aktuell Infizierten beträgt 180. Gegenüber gestern erhöht sich die Fallzahl der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten um sieben weitere Personen auf nun 1027 (Stand: 14 Uhr). Die an das Landesgesundheitsamt übermittelten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Friesenheim, Gengenbach, Kehl, Kippenheim und erstmals gibt es nun auch in Oberwolfach einen bestätigten Fall.

Weitere Informationen gibt es hier.

Seweryn Sadowski

Montag, 27.04. Diese Regelungen gelten ab heute

09:09
27.04.2020
Im Detail regelt die jüngste Anpassung der Corona-Verordnung des Landes, dass Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus künftig verpflichtet sind, im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen sowie in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine sogenannte „Alltagsmaske“ zu tragen. Damit sind nicht-medizinische Masken oder eine vergleichbare Bedeckung von Mund und Nase, etwa durch einen Schal oder ein Tuch, gemeint.

Diese Pflicht gilt nicht, wenn das Tragen einer „Alltagsmaske“ aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist (wie beispielsweise bei einer Asthma-Erkrankung) oder wenn das Tragen einer Maske bedingt durch eine Behinderung nicht möglich ist. Ferner gilt die Maskenpflicht nicht, wenn andere, mindestens gleichwertige bauliche Schutzmaßnahmen (z.B. frontal und seitlich angebrachte Plexiglasscheiben für Kassiererinnen und Kassier) bestehen.

Eine komplette Übersicht über die neuen Regelungen gibt es hier.

Seweryn Sadowski

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