„Bedingt durch die Corona-Krise werden in den kommenden Wochen vielen Bürgern
Erwerbseinnahmen wegbrechen, mit denen sie bislang ihren
Lebensunterhalt bestritten haben“, so Armin Mittelstädt, Leiter der
Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) in einer Mitteilung des Landratsamts Ortenaukreis.
Betroffen sein könnten vor allem
„Soloselbständige“ und
Freiberufler, die kein Arbeitslosengeld I erhalten können, sowie
Bezieher von Krankengeld. Diese benötigten dann gegebenenfalls Ergänzende Leistungen, wie sie die KOA bislang bereits vor allem geringfügig Beschäftigten und Arbeitnehmern mit niedrigen Erwerbseinkommen gewähre.
Ob Ansprüche auf derartige Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II) bestehen, hänge laut Landratsamt vor allem von der
familiären Situation ab. Für die Ermittlung der Höhe der Leistung müssten Faktoren wie Mietkosten, mögliche Mehrbedarfe sowie eventuell vorhandene Freibeträge berücksichtigt werden.
Auch Arbeitnehmer, die
Kurzarbeitergeld beziehen, hätten unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf Sozialleistungen. Personen, bei denen die Lohnersatzleitung so niedrig ausfällt, dass sie ihren
Lebensunterhalt nicht mehr problemlos bestreiten können, haben womöglich
Anspruch auf ergänzende Hilfen bei der KOA.
Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Homepage der Kommunalen Arbeitsförderung unter
www.koa-ortenau.de/. Bei Fragen zum Antrag und zur Höhe des Betrags gibt es auch individuelle Beratungen am Telefon unter folgenden Rufnummern:
- Offenburg: 0781-805 9447 und 9331
- Lahr: 07821-95449 2000 und 2047
- Kehl: 07851-9487 5005 und 9487 5008
- Achern: 07841-6048 4000
- Wolfach: 07834-988 3145
Auch folgende Internetseite des Bundesagentur für Arbeit enthält hierzu nützliche Informationen:
www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung.
Seweryn Sadowski