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20200511152026

Freitag, 27.03. Zahl der Infizierten steigt auf 214

13:45
27.03.2020
Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten im Ortenaukreis steigt auf 214.

Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten 34 neuen Covid-19-Fälle stammen aus Kehl (9), Lahr (5), Appenweier (4), Oberkirch (3), Schuttertal, Offenburg und Neuried (je 2) sowie Durbach, Ringsheim, Berghaupten, Renchen, Haslach, Achern, Willstätt (jeweils 1x). 

Bei keiner der Personen ist etwas über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet bekannt. Fünf Personen aus dem Ortenaukreis sind bisher an dem Virus gestorben. 

Eine genaue Darstellung der Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) veröffentlicht das Landratsamt täglich unter www.ortenaukreis.de/media/custom/2390_5025_1.PDF. 

Seweryn Sadowski

Freitag, 27.03. Landratsamt informiert über Zuschüsse und Gelder

13:22
27.03.2020
„Bedingt durch die Corona-Krise werden in den kommenden Wochen vielen Bürgern Erwerbseinnahmen wegbrechen, mit denen sie bislang ihren Lebensunterhalt bestritten haben“, so Armin Mittelstädt, Leiter der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) in einer Mitteilung des Landratsamts Ortenaukreis.

Betroffen sein könnten vor allem „Soloselbständige“ und Freiberufler, die kein Arbeitslosengeld I erhalten können, sowie Bezieher von Krankengeld. Diese benötigten dann gegebenenfalls Ergänzende Leistungen, wie sie die KOA bislang bereits vor allem geringfügig Beschäftigten und Arbeitnehmern mit niedrigen Erwerbseinkommen gewähre.

Ob Ansprüche auf derartige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bestehen, hänge laut Landratsamt vor allem von der familiären Situation ab. Für die Ermittlung der Höhe der Leistung müssten Faktoren wie Mietkosten, mögliche Mehrbedarfe sowie eventuell vorhandene Freibeträge berücksichtigt werden.

Auch Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, hätten unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf Sozialleistungen. Personen, bei denen die Lohnersatzleitung so niedrig ausfällt, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr problemlos bestreiten können, haben womöglich Anspruch auf ergänzende Hilfen bei der KOA.

Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Homepage der Kommunalen Arbeitsförderung unter www.koa-ortenau.de/. 

Bei Fragen zum Antrag und zur Höhe des Betrags gibt es auch individuelle Beratungen am Telefon unter folgenden Rufnummern:

  • Offenburg: 0781-805 9447 und 9331
  • Lahr: 07821-95449 2000 und 2047
  • Kehl: 07851-9487 5005 und 9487 5008
  • Achern: 07841-6048 4000
  • Wolfach: 07834-988 3145

Auch folgende Internetseite des Bundesagentur für Arbeit enthält hierzu nützliche Informationen: www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung.

Seweryn Sadowski

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