Von diesem Mittwoch an können Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Soloselbstständige Sofortbürgschaften des Landes beantragen. Die Bürgschaften sollten die Lücke des Schnellkredits des Bundes schließen, der nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern zur Verfügung steht, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart.
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen jedoch insbesondere kleine Betriebe in eine existenzbedrohende Lage.“ Mit der Sofortbürgschaft wird den Unternehmen der Zugang zu Krediten erleichtert. Hier lesen Sie mehr dazu.