Nach einem Beschluss der Corona-Lenkungsgruppe kann Besuchern die Übernachtung im Südwesten verboten werden, wenn sie aus einem Gebiet in Deutschland mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Eine Ausnahme von diesem Beherbergungsverbot sei möglich, wenn der Gast nachweisen oder glaubhaft machen könne, dass er sich in den sieben Tage vor der Anreise nicht in einem solchen Gebiet aufgehalten habe oder nachweislich keine Anzeichen einer Corona-Infektion aufweise.
Nicole Rabus