Das Amt für Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass Abfälle von positiv auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen aus privaten Haushalten oder anderen Orten wie Hausarztpraxen über die Restmülltonne zu entsorgen sind.
Zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens gelten folgende, zum Teil zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei der Abfallentsorgung:
Spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Spritzen) müssen in stich-und bruchfesten Behältnissen in den Abfall gegeben werden.
Flüssige Abfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Die betreffenden Abfälle müssen über stabile, verschlossene Müllsäcke in den Abfall gegeben werden.
Die Abfallbehälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Ein Verpressen der Abfälle ist nicht zulässig, damit die Abfälle nicht beim Leerungsvorgang hängen bleiben. Sind Abfalltonnen oder Container bereits voll, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung der Müllsäcke an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel Keller).
Müllsäcke dürfen nicht zusätzlich bereitgestellt werden, mit Ausnahme der speziellen Mehrbedarfssäcke des Amtes für Abfallwirtschaft. Diese sind fest mittels Knoten oder Schnur zu verschließen. Auch entsprechend kontaminierte Wertstoffe, Verpackungen, Küchenabfälle und weiteres sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Die sonst übliche Getrennthaltungspflicht entfällt dann. Konkrete Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle beantwortet das Amt für Abfallwirtschaft unter der Service-Nummer 07721 913-7555.