Wenn Kurse oder Veranstaltungen wegen der Corona-Krise ausfallen, sollen Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung mit Gutscheinen entschädigt werden. Das soll Betreiber vor hohen Rückzahlungen und möglichen Insolvenzen bewahren. Doch die Regelung ist im Bundestag noch lange nicht beschlossen. Die Opposition kritisiert, die Verbraucher würden so zu zinslosen Krediten an die Veranstalter gezwungen. Die Regierungsfraktionen zeigen sich offen für Änderungen: Die Gutscheine könnten auf andere Personen übertragbar sein und gegen Insolvenz der Veranstalter abgesichert werden. Bis aus der Idee Gesetz wird, wird es also noch dauern. Viele Veranstalter und Anbieter haben aber bereits individuelle Regelungen getroffen.