Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die nur noch in Niedersachsen geltende Begrenzung von 500 Zuschauern bei Fußballspielen gekippt. Das Gericht gab damit am Freitag einem Eilantrag der drei niedersächsischen Drittliga-Klubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück gegen die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen zumindest teilweise statt.
„Die Begrenzung auf lediglich 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes sei auch unter Berücksichtigung des derzeitigen
Infektionsgeschehens unangemessen und stelle daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der betroffenen
Antragsteller dar“, heißt es in der Begründung. Die Festlegung einer absoluten Obergrenze von 500 Personen für große Veranstaltungsorte wie Fußballstadien oder Freiluftbühnen sei „nicht mehr angemessen“.