Die coronabedingte Begrenzung von Zuschauern bei Veranstaltungen soll in Niedersachsen zunächst bestehen bleiben. Damit sind weiterhin maximal 500 Menschen zulässig, wie die Staatskanzlei am Mittwochabend in Hannover mitteilte. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien hatten am Mittwoch darüber beraten, wie künftig mit überregionalen Großveranstaltungen umgegangen werden soll - das betrifft etwa die Fußball-Bundesliga.
Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz Ende Januar beschlossen, dass bis zum 9. Februar einheitliche Regeln vereinbart werden sollen. In der Folge wurde allerdings beispielsweise in Bayern bereits bis zu 10 000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt. Auch in weiteren Bundesländern unterscheiden sich die Regeln noch teils deutlich.