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20220131211034

Impftempo hat sich weiter verlangsamt

21:09
31.01.2022
Das Impftempo in Deutschland hat sich weiter verlangsamt. Am Wochenende wurden nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Montag rund 242.000 Corona-Impfungen gespritzt. Am Wochenende davor waren es rund 392.000 gewesen, zwei zuvor sogar mehr als 600.000.

Lediglich knapp 28.900 Menschen erhielten am Samstag und Sonntag eine Erstimpfung - am Wochenende 15./16. Januar waren es rund 76.400, am Wochenende danach etwa 50.200. Das von der Regierung gesetzte Ziel, bis Ende Januar 80 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal gegen Corona zu impfen, dürfte damit nach den ausgewiesenen Zahlen klar verfehlt werden. Bis einschließlich Sonntag haben der Statistik zufolge 75,8 Prozent der Menschen mindestens eine Impfung bekommen.

Die Bundesregierung hatte ihr Ziel von 80 Prozent Erstgeimpften schon einmal verschieben müssen. Ursprünglich wollte sie diese Quote bereits bis zum 7. Januar erreichen.

Über einen vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze verfügen nach RKI-Angaben 61,5 Millionen Menschen (74 Prozent). Mindestens 43,9 Millionen Menschen (52,8 Prozent) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. Nicht geimpft sind der Statistik zufolge 24,2 Prozent, insgesamt 20,2 Millionen Menschen. Darunter sind aber auch vier Millionen Kinder im Alter bis zu vier Jahren, für die bisher noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

Sebastian Oldenborg

Bundesverfassungsgericht setzt Verbote unangemeldeter Corona-"Spaziergänge" nicht außer Kraft

21:09
31.01.2022
Das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit der Frage kommunaler Verbote unangemeldeter Corona-„Spaziergänge“. Das Karlsruher Gericht lehnte es ab, solche Verbote mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Ein Mann hatte per Eilantrag eine Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollen, scheiterte aber damit.

Die Karlsruher Richter ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in dem Beschluss, der am Montag veröffentlicht wurde. (Az. 1 BvR 208/22).

Michael Rabba