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20220127190516

Corona-Fälle an Schulen deutlich gestiegen

17:57
27.01.2022
Die Zahl der Corona-Infektionen an Schulen ist nach Daten der Kultusministerkonferenz (KMK) deutlich gestiegen. Wie am Donnerstag aus der wöchentlichen KMK-Statistik hervorging, waren in der vergangenen Woche deutschlandweit mehr als 147.000 Fälle unter Schülerinnen und Schülern bekannt. Mehr als 212.000 weitere waren in Quarantäne.

In der Woche zuvor waren rund 73.000 Corona-Infektionen registriert worden, 111.000 befanden sich demnach in häuslicher Quarantäne. Ein KMK-Sprecher bestätigte einen deutlichen Anstieg, wies aber auf mögliche Doppelzählungen hin - sofern sich etwa eine Infektion oder Quarantäne auf beide Kalenderwochen erstreckte.

Auch bei der Zahl der infizierten Lehrkräfte zeigt die KMK-Statistik eine deutliche Zunahme: Wurden in der Woche bis zum 16. Januar noch etwas mehr als 5900 infizierte Lehrerinnen und Lehrer erfasst, waren es in der Kalenderwoche bis 27. Januar bereits 9551. Zum Vergleich: In der Woche vor Weihnachten lag die Zahl bei knapp 5300 infizierten Lehrkräften.

Sebastian Oldenborg

Corona-Zahlen in Bremen bleiben hoch, neue Todesfälle

16:55
27.01.2022
Im Land Bremen sind am Donnerstag 1750 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. 1453 Fälle entfallen dabei auf die Stadtgemeinde Bremen, 297 auf Bremerhaven. Die Sieben-Tage-Inzidenzen, also die Zahl der Personen, die sich je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen neu mit dem Coronavirus infiziert haben, lagen nach Angaben des Gesundheitsamtes in Bremen bei 1566,2 (Vortag: 1438,5) und in Bremerhaven bei 1678,5 (Vortag: 1739,2). Wie am Vortag sind aus Bremen zwei neue Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gemeldet worden.

Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven gilt weiterhin Warnstufe 4. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt nämlich weiterhin deutlich über dem entsprechenden Schwellenwert. In Bremen wurde sie am Donnerstag mit 17,83 angegeben, in Bremerhaven lag sie bei 14,97.

Sebastian Oldenborg

Richter für Verlängerung von Corona-Ausnahmeregel

16:27
27.01.2022
Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung für längere Unterbrechungen in Strafprozessen könnte noch einmal verlängert werden. „Das Bundesjustizministerium prüft derzeit eine maßvolle Verlängerung der Regelung zur Hemmung des Ablaufs der Unterbrechungsfrist für strafgerichtliche Hauptverhandlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie“, teilte eine Sprecherin mit.

Auf Basis der zum 28. März 2020 eingeführten Sonderregelung kann ein Strafprozess für bis zu drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden. Damit soll verhindert werden, dass Hauptverhandlungen platzen und neu starten müssen.

Normalerweise dürfen Hauptverhandlungen laut Strafprozessordnung nur für maximal drei Wochen unterbrochen werden. Bei besonders umfangreichen Verfahren ist eine Unterbrechung von bis zu einem Monat möglich, falls bereits mehr als zehn Verhandlungstage verstrichen sind. Verrinnt die Frist, muss der Prozess von vorne beginnen. 

Sebastian Oldenborg