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Corona: Sachsen schränkt weite Teile des öffentlichen Lebens ein

18:56
19.11.2021
Sachsen will angesichts rasant steigender Corona-Zahlen vom kommenden Montag an weite Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Das teilte die Regierung am Freitagabend noch vor einer abschließenden Kabinettssitzung mit. Schließen müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken, Bars, Clubs und Diskotheken. Das gleiche gilt für Weihnachtsmärkte. Die Beherbergung von Touristen ist untersagt. Die Gastronomie soll mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) bis 20 Uhr öffnen dürfen. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12. Dezember.

Auch Großveranstaltungen, Feste und Messen werden untersagt, ebenso touristische Bahn- und Busfahrten. Tanz-, Musik- und Kunstschulen dürfen genau wie Volkshochschulen nicht unterrichten. Eine Ausnahme sind Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Für Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Für Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab 22 Uhr eine Ausgangssperre für Ungeimpfte. Zudem soll ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum verfügt werden.

Die Maßnahmen seien „schwer, aber notwendig“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Mit diesem „Wellenbrecher“ wolle man erreichen, dass die täglich steigenden Infektionszahlen sinken, die Gesundheitsämter wieder Kontakte nachverfolgen können und die Krankenhäuser nicht überlaufen. Ob man das mit den Maßnahmen erreichen könne, sei aber unklar: „Die niedrige Impfquote ist der eigentliche Grund für diese Situation.“ Man wende 2G und 3G dort an, wo es möglich ist. „Deshalb ist das auch kein Lockdown.“ Sachsen registrierte am Freitag binnen 24 Stunden 7791 Neuinfektionen.

Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Das bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um eventuelle Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Zudem wird bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt

Im Einzelhandel gibt es für Geschäfte der Grundversorgung keine Einschränkungen, also für Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Bei allen anderen gilt die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Getestete haben Zutritt. Das trifft auch für den Friseurbesuch zu. Alle anderen Läden mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen.

Profisport ist ohne Zuschauer möglich, auf den Fußball kommen also wieder Geisterspiele zu. Fitnessstudios bleiben zu. Kirchen und Religionsgemeinschaften können unter der Maßgabe von 3G zusammenkommen. Das trifft auch für Versammlungen zu, sie dürfen aber nur bis zu 10 Teilnehmer haben und müssen an festen Orten stattfinden.

Saskia Hassink

Kontaktnachverfolgung kaum noch leistbar - Gesundheitsämter am Limit

18:04
19.11.2021
Viele Gesundheitsämter in Niedersachsen stoßen bei der Kontaktnachverfolgung von Corona-Infektionsketten an ihre Kapazitätsgrenzen. Das zeigt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei insgesamt acht Landkreisen und Städten. Nach Angaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) haben zwölf von insgesamt 43 Gesundheitsämtern eine sogenannte Überlastungsanzeige beim NLGA eingereicht. Damit signalisieren sie, dass die Nachverfolgung von Kontaktpersonen im vollen Umfang kaum noch oder nicht mehr zu bewerkstelligen ist.

Stark betroffen ist unter anderem der Landkreis Cloppenburg, der bei den Neuinfektionen mit einem Inzidenzwert von 330,8 (RKI, Stand: 18.11.) landesweit die meisten Infektionszahlen aufweist. Aufgrund der Überlastung kann es nach Angaben des Kreises zu deutlichen Verzögerungen bei der Kontaktnachverfolgung kommen.

Infizierte seien dazu aufgerufen, die automatisch geltende Quarantäne einzuhalten und Kontaktpersonen selbstständig zu informieren. Um die Herausforderung besser bewerkstelligen zu können, werde das Gesundheitsamt fortlaufend personell verstärkt und habe zusätzlich um Unterstützung durch mehrere Bundeswehrsoldaten gebeten.

Jan-Felix Jasch