Letztes Update:
20211116164709

Bremer Impfstellen: Impfungen nur noch mit Termin möglich

15:47
16.11.2021
Auf Grund der sehr großen Nachfrage sind Impfungen gegen das Coronavirus in den Bremer Impfstellen nur noch mit Termin möglich. Das teilt der Senat mit.  Diese Regelung betrifft alle drei Impfstellen in Bremen. Durch die vorherige Terminvereinbarung sollen in den Impfstellen in Vegesack, im Sander Center in Oslebshausen und im Weserpark in Osterholz lange Wartezeiten vor Ort vermieden werden.
Terminvereinbarungen für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen sind über die Registrierungslisten unter www.impfzentrum.bremen.de möglich. Auffrischungsimpfungen werden erst sechs Monate nach Ende der vorherigen Impfserie durchgeführt, eine frühere Impfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auffrischungsimpfungen nach vorheriger Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson sind nach vier Wochen möglich.

Neben den Impfstellen bieten auch mobile Teams und die Impftrucks weiterhin Impfungen an. Bei diesen Angeboten sind vorherige Terminvereinbarungen nicht nötig. Alle Termine gibt es unter www.gesundheit.bremen.de/Coronaimpfung. Außerdem bieten auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bremen Impfungen gegen das Coronavirus an. 

Michael Rabba

Pieks beim Betriebsarzt: Impfbeschwerden sind kein Arbeitsunfall

15:00
16.11.2021
Kleiner Pieks mit großer Wirkung? Wer sich bei seinem Arbeitgeber eine Impfung abholt, kann bei anschließend auftretenden Beschwerden nicht auf einen Arbeitsunfall pochen. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: L 2 U 159/20).

Auf das Urteil verweist die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Rechtsschutz). Der Leiter eines Krankenhaus-Caterers ist mit seiner Klage gescheitert. Er hatte sich bei seinem Arbeitgeber eine freiwillige Schweinegrippe-Impfung abgeholt. Einige Jahre später erkrankte der Mann und führte seine Beschwerden auf die Impfung zurück. Deshalb beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ohne Erfolg. Dagegen ging der Arbeitnehmer juristisch vor.

Schließlich war es das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, das urteilte, dass es sich bei einer Grippeschutzimpfung nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Es sei dabei unbedeutend, ob die Impfung vom Arbeitgeber finanziert und empfohlen wurde. Entscheidend sei vielmehr, dass die Impfung keine Pflicht gewesen sei. Allein die Vorstellung, der Arbeitnehmer komme mit der Impfung dem Wunsch des Arbeitgebers nach, sei nicht ausreichend.

dpa

Gesundheitsministerin wirbt für Booster-Impfungen

13:40
16.11.2021
Niedersachsen will das Tempo der Impfungen gegen das Coronavirus wieder erhöhen. Die Impfangebote sollen dafür deutlich ausgebaut werden, unter anderem mit zusätzlichen Impfsprechstunden in rund 180 Arztpraxen im Land. Aber auch die Zahl der mobilen Impfteams und Impfstationen in den Kommunen soll erhöht werden. „Jede Impfung schützt vor einer gefährlichen Atemwegserkrankung und leistet einen Beitrag im Kampf gegen die vierte Welle und die Überlastung unseres Gesundheitssystems“, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in Hannover.

Bisher sind nach Angaben der Ministerin etwa 80 Prozent der Erwachsenen in Niedersachsen vollständig geimpft - das sei gut, aber noch nicht genug. Gleichzeitig steige der Bedarf an Auffrischungsimpfungen. Seit Mitte Oktober hätten rund 360 000 Menschen den sogenannten Booster bereits erhalten. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) sollen zunächst über 70-Jährige sowie Vorerkrankte die Auffrischung erhalten.

Behrens betonte, dass mehr als 85 Prozent der Covid-Patienten auf den Intensivstationen nicht geimpft seien. Das zeige, dass die Impfungen die Gefahr eines schweren Verlaufs deutlich senkten.

dpa