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20210820201445

Urteile: Kein Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne

18:48
20.08.2021
Das Landgericht Hannover hat zwei Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne abgewiesen. Geklagt hatten laut einer Mitteilung des Gerichts ein Ehepaar, das nach einem Urlaub in Schweden für zwei Wochen in Quarantäne musste, und ein Beamter, der nach einem unmittelbaren Corona-Kontakt für sechs Tage in häusliche Isolation musste (Az.: 8 O 1/21 und 8 O 2/21).

Die Anwaltskanzlei der Kläger hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass die Quarantäne ein rechtswidriger Freiheitsentzug sei - und den Vorwurf erhoben, dass die Regierung die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren des Coronavirus belüge. Die Urteile vom Freitag wurden damit begründet, dass eine Quarantäne zwar eine Beeinträchtigung für die Betroffenen darstelle, aber nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung in einem Gefängnis vergleichbar sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem hieß es weiter, dass den „offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen“ nicht nachgegangen werden müsse.

Nach Angaben des Landgerichtes sind dies die ersten beiden Fälle, in denen ein Gericht in Deutschland über Schmerzensgeld aufgrund einer Corona-Quarantäne entschieden habe. Die Urteile sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist in beiden Fällen möglich.

Patrick Reichelt

Großbritannien erteilt Freigabe für Antikörper-Medikament

18:06
20.08.2021
Die britische Zulassungsbehörde hat grünes Licht für ein Antikörper-Medikament gegeben, mit dem Ex-US-Präsident Donald Trump im vergangenen Jahr behandelt wurde. Das Medikament Ronapreve reduziere das Risiko eines schweren Verlaufs und könne eingesetzt werden, um Covid-19-Symptome zu behandeln und schwere Verläufe zu verhindern, teilte die Behörde am Freitag mit. Der britische Gesundheitsminister Sajid Javid erklärte, das Mittel der Hersteller Roche und Regeneron solle so schnell wie möglich im Gesundheitssystem eingesetzt werden.

Ein Experte der Universität Oxford, Martin Landray, gab jedoch zu bedenken, dass das Präparat relativ teuer sei. Es werde schwierig sein, zu priorisieren, bei wem das Mittel eingesetzt werden könne. Einem BBC-Bericht zufolge soll eine einzige Behandlung mit dem Präparat bis zu 2000 Pfund (umgerechnet rund 2335 Euro) kosten.

Auch die europäische Zulassungsbehörde EMA prüft die Zulassung von Antikörper-Cocktails. In den USA gibt es bereits seit längerem eine Notfallzulassung.

Monoklonale Antikörper werden im Labor hergestellt und sollen das Virus nach einer Infektion außer Gefecht setzen. Monoklonal bedeutet, dass die eingesetzten Antikörper alle gleich sind und das Virus an einem fest definierten Ziel angreifen. Auch in Deutschland werden solche Behandlungsmethoden in bestimmten Kliniken bereits testweise eingesetzt.

Patrick Reichelt