Letztes Update:
20210820201445

Nach Kochsalz-Injektionen: Rund 3300 Menschen haben Nachimpfung

17:09
20.08.2021
Jever (dpa) - Nach möglichen Impfungen mit Kochsalzlösungen im Landkreis Friesland haben 3306 Menschen eine Nachimpfung erhalten. Mehr als 6000 weitere Termine für Nachimpfungen sind bei Impfzentren registriert, wie der Landkreis am Freitag mitteilte. Frieslands Landrat Sven Ambrosy (SPD) berichtete, zuletzt habe es in der Bevölkerung auch Sorgen vor möglichen Risiken durch dritte oder gar vierte Impfungen gegeben. Der Landkreis nehme diese Sorgen und Ängste ernst, sagte Ambrosy. Daher will der Kreis in der kommenden Woche zusätzlich Informationsschreiben insbesondere an Ärzte verschicken.

Der Präsident des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Matthias Pulz, sagte, die Nachimpfungen seien frühzeitig mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem für Impfstoffsicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) abgestimmt worden. „Wir können uns da völlig auf der sicheren Seite fühlen“, sagte er. Zwar gebe es noch keine großen, gezielten Studien zu Dritt- oder gar Viertimpfungen, dennoch seien solche Nachimpfungen „nicht als kritisch zu erachten“. Der Mediziner betonte zugleich, es handele sich um ein Impfangebot. Jede und jeder könne selbst über eine Nachimpfung entscheiden.

Eine Krankenschwester hatte eingeräumt, am Kreisimpfzentrum sechs Spritzen für Corona-Schutzimpfungen überwiegend mit Kochsalzlösungen gefüllt zu haben. Die Polizei schließt nicht aus, dass die Frau weitere Spritzen mit Kochsalzlösungen aufgezogen haben könnte. Um die möglichen fehlenden Impfungen nachzuholen, sollen daher knapp zehntausend Betroffenen als Vorsichtsmaßnahme nachgeimpft werden.

Patrick Reichelt

Gericht kippt generelles Verbot von Tanzveranstaltungen in Berlin

15:54
20.08.2021
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen in der Hauptstadt gekippt. Uneingeschränkte Öffnungen seien zwar vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht erlaubt, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen, teilte das Gericht am Freitag mit (Az.: VG 14 L 467/21). Das gilt allerdings nicht für negativ getestete Personen. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Betreiberin einer Diskothek überwiegend statt.

Die Antragstellerin hatte sich gegen das in der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot gewandt, nach dem Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Das Tanzverbot verfolge einen legitimen Zweck, nämlich die Virus-Ausbreitung einzudämmen, und sei dafür auch als geeignet und erforderlich anzusehen, so das Gericht. Es sei aber hinsichtlich geimpfter und genesener Personen „voraussichtlich als unverhältnismäßig“ zu bewerten.

Diskothekenbetreiber würden durch das umfassende Verbot erheblich in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung beeinträchtigt. Diese Einschränkungen stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den sehr überschaubaren Auswirkungen, die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten. Anders verhalte es sich bei der Gruppe der getesteten, aber nicht geimpften oder genesenen Personen. Ein Test stelle nur eine Momentaufnahme dar. Getestete hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen und wiesen dann potenziell eine höhere Infektiosität auf, argumentierte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Patrick Reichelt