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20210623140107

Impfstoffmangel verzögert Mobilisierungskampagne für Corona-Impfung

12:32
23.06.2021
Der geplante landesweite Impfaufruf in Niedersachsen verzögert sich, weil weiterhin ausreichend Impfstoff fehlt. Mehr als 300 000 Menschen warten noch auf ihre Impfung. Die Mobilisierungskampagne unter dem Motto „Impfen, Schützen, Testen“ liege inzwischen fertig in der Schublade, starte voraussichtlich aber erst im August, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch in Hannover.

„Uns ist bewusst, dass wir insbesondere in manchen Bevölkerungsgruppen noch sehr dafür werben müssen, dass sich die Menschen impfen lassen.“ Das Anlaufen der Kampagne sei allerdings erst dann sinnvoll, wenn man jedem Impfwilligen zeitnah einen Impftermin anbieten könne. Zudem sei auch der Aufruf zum Einhalten des zweiten Impftermins Ziel der Kampagne, erklärte Pörksen.

Bisher wurden ihr zufolge in Niedersachsen zwischen Mitte April und Mitte Juni rund 44 000 Zweitimpfungstermine in den Impfzentren abgesagt. Ob die Betroffenen die Zweitimpfung dann in einer Arztpraxis erhalten haben, lasse sich aber nicht nachverfolgen. Obwohl die für den Sommer erwarteten erhöhten Impfstofflieferungen weiter auf sich warten ließen, schreite die Impfkampagne voran. 84,8 Prozent der über 60-Jährigen seien inzwischen erstgeimpft, 53,8 Prozent hätten bereits den vollständigen Impfschutz, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Michael Rabba

Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden gelockert

11:58
23.06.2021
Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden ab 1. Juli gelockert. Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind. Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung am Mittwoch beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, „die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“. Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

„Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen“, fügte er hinzu.

Patrick Reichelt