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20210526182928

RKI: 2,2 Prozent Anteil der in Indien entdeckten Corona-Variante

18:03
26.05.2021
Die in Indien entdeckte und inzwischen in vielen Ländern weltweit verbreitete Corona-Variante B.1.617 bleibt nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) in Deutschland recht selten. In der dritten Woche in Folge bewegt sich der Anteil dieser Mutante an den untersuchten Proben im Bereich von rund zwei Prozent, wie aus einem RKI-Bericht von Mittwochabend hervorgeht. Die aktuellsten Daten stammen aus der Woche vom 10. bis 16. Mai.

Bei der Variante unterscheiden Fachleute mehrere Untervarianten. Das RKI spricht von einem langsamen, aber kontinuierlichen Anstieg der Anteile von Untervariante B.1.617.2 - auf nun 2,2 Prozent. In absoluten Zahlen geht es noch um relativ geringe Werte: Für die 19. Kalenderwoche sind 40 Nachweise im Bericht ausgewiesen. Diese Mutante sorgt derzeit bei Experten in Großbritannien für Aufsehen. Befürchtet wird, dass sie noch ansteckender sein könnte als frühere Formen; auch könnte sie die Wirksamkeit der Impfungen schwächen.

Vorherrschend bleibt in Deutschland unterdessen die zuerst in Großbritannien entdeckte Variante B.1.1.7, mit einem Anteil von 90 Prozent. Auch bei den Nachweisen der beiden weiteren als besorgniserregend eingestuften Mutanten (P.1/Brasilien und B.1.351/Südafrika) gab es im Vergleich zu früheren RKI-Berichten keine wesentlichen Veränderungen - sie bleiben auf niedrigem Niveau. In Deutschland wird nur ein Teil der positiven Proben auf Varianten untersucht.

Max Seidenfaden

EU gegen Astrazeneca: Kommission fordert hohe Zwangsgelder

17:25
26.05.2021
 Im Rechtsstreit mit Astrazeneca fordert die EU-Kommission millionenschwere Zwangsgelder, um bestellten Corona-Impfstoff rasch zu bekommen. Für jede mehr als drei Monate verspätet gelieferte Dosis solle der britisch-schwedische Hersteller zehn Euro pro Tag zahlen, beantragte die Brüsseler Behörde nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch vor dem zuständigen belgischen Gericht.

Dies solle ab 1. Juli für die Impfdosen gelten, die dann noch aus Zusagen für das erste Quartal ausstehen. Ab 1. Oktober solle der Hersteller für fehlende Mengen aus dem zweiten Quartal zahlen. Darüber hinaus fordert die Kommission für jede vom Gericht festgestellte Vertragsverletzung zehn Millionen Euro pro Tag, bis die Vereinbarungen eingehalten werden.

Die EU-Kommission hatte 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von Astrazeneca bestellt und setzte auf Lieferungen bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet. Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Die Firma macht Produktionsprobleme geltend und bestreitet Vertragsverstöße.

Max Seidenfaden