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Baerbock verlangt mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz

15:11
26.04.2021
Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat schärfere Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern vor einer Corona-Infektion gefordert. Es gebe vermehrt Berichte aus Betrieben, wonach Arbeitgeber von ihren Angestellten verlangten, medizinische Masken zu tragen statt FFP2-Masken, die laut Wissenschaftlern besser schützten, sagte Baerbock am Montag in Berlin. Grund sei, dass Arbeitnehmer mit FFP2-Masken häufiger eine Pause einlegten, um die diese zwischendurch abzulegen zu können.

Dies halte sie angesichts der Situation in den Krankenhäusern und mit Blick auf die Inzidenzzahlen für den falschen Weg, sagte Baerbock. „Und deswegen müsste es da eine Nachschärfung geben.“

Zudem gebe es in Schulen zu Recht eine Pflicht zu regelmäßigen Corona-Tests. Es sei unverhältnismäßig, dies bei Erwachsenen anders zu handhaben. „Das muss auch im Arbeitsbereich entsprechend gelten“, verlangte die designierte Kanzlerkandidatin der Grünen.

Mit Blick auf den Impfgipfel von Bund und Ländern sagte Baerbock, es sei richtig, Geimpfte mit Menschen gleichzustellen, die einen negativen Corona-Test vorweisen könnten. Schließlich handle es sich um Eingriffe in Bürger- und Freiheitsrechte. Vorsichtsmaßnahmen wie Masketragen und Abstandhalten blieben aber wichtig.

Für den nach Berichten über Fälle von Blutgerinnseln weniger nachgefragten Impfstoff des Herstellers Astrazeneca plädierte Baerbock für eine „breite Aufklärungs- und Informationskampagne“.

Michael Rabba

Mehr als 65 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht

13:51
26.04.2021
Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.

Bundestag und Bundesrat hatten die umstrittene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vergangene Woche abgesegnet. Sie sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-Kennzahlen überschritten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden. An den Regeln, die einen Flickenteppich verhindern sollen, gibt es viel Kritik.

Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte. Die FDP wollte ihre Verfassungsbeschwerde noch im Laufe des Montags in Karlsruhe einreichen. Sie hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.

Michael Rabba