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Astrazeneca: Haben uns an Vereinbarungen mit EU-Kommission gehalten

13:24
26.04.2021
Der Impfstoffhersteller Astrazeneca hat sich nach dem von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren gegen den Konzern für sein Vorgehen gerechtfertigt. Astrazeneca habe sich an seinen Vertrag mit der EU-Kommission gehalten und werde sich vor Gericht verteidigen, hieß es am Montag in einer Reaktion des Unternehmens auf die Ankündigung aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte zuvor mitgeteilt, im Namen der 27 Mitgliedsstaaten vor einem belgischen Gericht ein Verfahren wegen gekürzter Impfstofflieferungen gestartet zu haben.

„Wir glauben, dass dieser Rechtsstreit unbegründet ist und begrüßen die Möglichkeit, diese Auseinandersetzung so schnell wie möglich beizulegen“, hieß es von Astrazeneca. Man werde den EU-Staaten bis Ende April gemäß der Vorhersage fast 50 Millionen Impfdosen liefern. Außerdem arbeite man daran, die Produktion weiter schnellstmöglich hochzufahren.

Der britisch-schwedische Hersteller hatte die Lieferungen von Corona-Impfstoff an die Europäische Union in den vergangenen Monaten immer wieder einseitig drastisch gekürzt. Im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten. Für das zweite Quartal werden nach jüngsten Angaben 70 Millionen Dosen erwartet. Ursprünglich waren 180 Millionen vereinbart.

Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller damit gegen einen EU-Rahmenvertrag vom August 2020. Insgesamt hat die EU-Kommission 300 Millionen Dosen von Astrazeneca bestellt. Das Verhältnis zwischen der EU-Kommission und dem Unternehmen ist schon lange angespannt - auch, weil Großbritannien von den Lieferproblemen kaum betroffen war.

Michael Rabba

Corona-Notbremse: FDP reicht Verfassungsbeschwerde ein

12:50
26.04.2021
Die FDP dringt auf eine schnelle Klärung der umstrittenen Corona-Notbremse vor dem Bundesverfassungsgericht. „Wir werden morgen die Verfassungsbeschwerde vorstellen, und es ist geplant, dass sie noch heute im Laufe des Tages in Karlsruhe eingereicht wird“, sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, am Montag in Berlin. Die FDP hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.

„Die coronabezogenen Grundrechtseingriffe für geimpfte Personen müssen so schnell wie möglich auf ein Minimum gesenkt werden“, forderte Buschmann vor dem Impfgipfel von Bund und Ländern zudem. Nach dem Stand der Wissenschaft seien geimpfte Personen weder für sich noch für andere eine Gefahr, „und deshalb entfällt auch die Begründung, ihre Grundrechte einzuschränken“, so Buschmann.

„Es ist ein unerträglicher Zustand, dass beispielsweise ein geimpfter Großvater und eine geimpfte Großmutter nicht gemeinsam ihre Enkelkinder besuchen können“, sagte er. Das gelte auch für geimpfte Ältere, die sich gegenseitig helfen wollten. „Wenn der Gesetzgeber hier nicht tätig wird, dann werden wir diese Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen“, so Buschmann. Für mehr Tempo beim Impfen forderte er, sich von der „starren Priorisierung“ zu lösen und mehr Vertrauen in niedergelassene Ärzte zu haben.

Michael Rabba

Koalition plant 100-Euro-Zuschuss pro Kind für bedürftige Familien

12:49
26.04.2021
Bedürftige Familien in Deutschland können im Herbst auf einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro pro Kind etwa für Sport- oder Freizeitaktivitäten hoffen. Dieser Bonus sei Teil des geplanten Corona-Aufholprogramms, kündigte SPD-Chefin Saskia Esken am Montag in Berlin an. Wer Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalte, solle auch diesen Zuschuss bekommen können. Das Corona-Aufholprogramm soll nach Angaben Eskens an diesem Dienstag im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Weil es bis zur Umsetzung solcher Programme immer eine gewisse Zeit brauche, sei mit einer Auszahlung im Herbst zu rechnen. Im Mai soll auch der bereits beschlossene Kinderbonus 2021 in Höhe von 150 Euro pro Kind ausgezahlt werden; er geht an Kinder mit Anspruch auf Kindergeld.

Insgesamt sollen mit dem Aufholpaket Kinder und Jugendliche vor allem aus benachteiligten Familien unterstützt werden, bekräftigte Esken. Dafür sollen zwei Milliarden Euro vom Bund sowie möglichst weitere Mittel von den Ländern fließen. Spätestens im Sommer und dann im neuen Schuljahr solle das Programm wirken. Mit einer Milliarde Euro soll das Aufholen von Lernrückständen wegen des Ausfalls von Präsenzunterrichts in der Pandemie gefördert werden. Eine weitere Milliarde Euro solle der Förderung von Entwicklungs- und Teilhabe-Chancen dienen.

Neben dem Freizeitbonus soll hierbei unter anderem die frühkindliche Entwicklung etwa in Sprachkitas und die außerschulische Bildung gefördert werden. Zudem sollen Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Hochschulabsolventen und Freiwille im sozialen Jahr für zusätzliche Unterstützung in Schulen und Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen gewonnen werden.

Hinsichtlich der erwünschten Mitfinanzierung durch die Länder verwies Esken darauf, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für entsprechende Absprachen zuständig sei. Karliczek hatte bereits dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt: „Ich sehe die Länder in der Verantwortung, die vom Bund angebotene eine Milliarde Euro für das Nachhilfeprogramm substanziell aufzustocken.“

Michael Rabba