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Hans kritisiert „Voll-Lockdown“ und verteidigt Saarland-Modell

09:47
17.04.2021
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans hadert mit der geplanten bundesweiten Corona-Notbremse, die auch Ausgangsbeschränkungen vorsieht. „Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“ (Samstag). „Aber es wird auch für viel Verdruss sorgen“, fügte er hinzu.

„Nach 14 Monaten in der Pandemie kann ein modernes Land wie Deutschland, das sich auf die Fahnen schreibt, auch technologisch vorne zu sein, doch nicht auf alle Alternativen verzichten, auf Kontaktnachverfolgungen per App etwa oder regelmäßiges Testen mit Nachweisen, die digital geliefert werden können“, zitiert das Blatt den Regierungschef.

Der Bundestag hatte sich am Freitag in erster Lesung mit der bundesweiten Corona-Notbremse befasst. Eine Verabschiedung ist für kommenden Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen. Kontaktbeschränkungen zum Brechen der dritten Corona-Welle sollen in Kreisen und Städten ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in einer Woche greifen. Zudem sind Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr geplant, sie sind aber umstritten.

Hans kritisierte am Entwurf für das novellierte Infektionsschutzgesetz auch die ausschließliche Ausrichtung von Maßnahmen an der Inzidenz und den fehlenden Ermessensspielraum für die Bundesländer bei der Wahl der Mittel. Kritik am bundesweit beachteten Modellprojekt für das Saarland, das auf Öffnungen auf der Basis von Schnelltest setzt, wies der CDU-Politiker zurück. „Modelle wie unseres müssen doch genau dann geschaffen werden, wenn die Zahlen hoch sind. Wenn die Inzidenz niedrig ist, kann ich einfach öffnen.“

Patrick Reichelt

„Querdenker“-Versammlungen in Dresden bleiben untersagt

09:15
17.04.2021
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am Freitagabend das Verbot der „Querdenker“-Versammlungen am Samstag in Dresden bestätigt. Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus, erklärte eine Sprecherin. Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht absehbares Risiko. Der Senat rechne zudem damit, dass mildere Mittel, wie etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, nicht wirksam seien. Dies habe die Erfahrung mit vergangenen Demonstrationen gezeigt. Es sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sei unanfechtbar.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Dresden am Donnerstagabend das von der Stadt Dresden verhängte Verbot bestätigt. Auch sämtliche geplanten Ersatzveranstaltungen bleiben demnach untersagt. Zudem hat die Stadt Dresden auch eine Kundgebung der AfD mit rund 500 angemeldeten Teilnehmern untersagt. Trotz der Verbote rüstet sich die Dresdner Polizei für einen Großeinsatz am Samstag.

Patrick Reichelt