Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat vier Eilanträge gegen die coronabedingten Ausgangssperren der Stadt Osnabrück und des Landkreises Emsland abgelehnt. Zu diesen Entscheidungen kam die Kammer im Wege einer umfassenden Abwägung des Interesses der Antragsteller und des öffentlichen Interesses, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Rechtmäßigkeit der Beschränkungen könne kurzfristig nicht abschließend beurteilt werden.
So bestünden durchaus Zweifel an der Bestimmtheit einzelner Regelungen. Hier sei ein strenger Maßstab anzulegen, da ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung ein Bußgeld nach sich ziehe. Die Zweifel beträfen den Begriff des „privaten Wohnbereichs“ und einige Ausnahmeregelungen in den Allgemeinverfügungen. Es stelle sich etwa die Frage, wann das Verlassen des Wohnbereichs bei einer medizinischen, psychosozialen oder tierärztlichen Behandlung notwendig sei. Ebenso wenig bestimmt sei voraussichtlich das nächtliche Verbot von „Reisen innerhalb des Gebiets des Landkreises Emsland“. Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit müsse im Hauptsacheverfahren näher betrachtet werden.
Die Folgenabwägung fiel aber zum Nachteil der Antragsteller aus: Diese hätten nicht hinreichend dargelegt, in welcher Weise sie besonders stark durch die nächtliche Ausgangsbeschränkung betroffen seien. Auf der anderen Seite stehe der befürchtete weitere Anstieg der Infektionszahlen mit der damit einhergehenden Überlastung des Gesundheitssystems und gegebenenfalls Gesundheitsschädigungen weiterer Personen bis hin zu Todesfällen.