Letztes Update:
20210330165311

Studie: Strenge Kontaktverbote reduzieren R-Wert deutlich

16:21
30.03.2021
Strenge Kontaktbeschränkungen gehören einer aktuellen Studie zufolge zu den wirksamsten Corona-Maßnahmen. Das geht aus einer Auswertung von Forschern der Universität Oxford und anderen europäischen Wissenschaftlern hervor, die noch nicht von Fachleuten begutachtet und in einem Fachmagazin veröffentlicht wurde. Die Studie untersucht, wie stark verschiedene sogenannte nicht-pharmazeutische Interventionen den R-Wert beeinflussen - also inwiefern sie die Verbreitung des Virus bremsen.

Strenge Kontaktverbote, etwa die Begrenzung aller Treffen auf maximal zwei Personen, hat demnach einen sehr großen Effekt und reduziert den R-Wert um geschätzt rund 26 Prozent. Bei weniger strengen Kontaktbeschränkungen, etwa erlaubten Treffen von zwei Haushalten mit mehreren Angehörigen, reduzierte sich die Wirkung der Maßnahme deutlich. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind den Forschern zufolge auch eine wirksame Maßnahme, ihr Beitrag zur Reduktion des R-Werts wird auf rund 13 Prozent geschätzt. Die Schließung der Gastronomie liegt mit zwölf Prozent Reduktion in einem ähnlichen Bereich.

Max Seidenfaden

Gutachten: Klare Pandemie-Vorgaben des Bundes an Länder möglich

15:36
30.03.2021
Der Bund kann den Ländern über das Infektionsschutzrecht weitreichende Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machen, die diese genau umzusetzen hätten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Demnach kann der Bund „die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln“, weil er die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht hat.

Wörtlich heißt es in der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gegebenen Ausarbeitung: „Es ist zulässig, dass der Bundesgesetzgeber detailreiche und strikte Regelungen trifft, die weitgehend auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichten und so wenig wie möglich Ermessen einräumen. Beim Gesetzesvollzug durch die Länder bestünde in einem solchen Fall wenig Spielraum.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Ländern am Sonntag zu erkennen gegeben, dass der Bund von den Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch machen könnte, wenn diese die bereits beschlossenen Maßnahmen gegen die Pandemie nicht umsetzen. Sie ließ bislang offen, an welche Punkte sie konkret denkt.

Max Seidenfaden