Letztes Update:
20210317184623

EU-Kommission erwägt neue Exportauflagen für Corona-Impfstoff

18:04
17.03.2021
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen erwägt, den Export der knappen Corona-Impfstoffe aus der Europäischen Union stärker zu beschränken. Neue Auflagen könnten dann für jene Länder gelten, die selbst keinen Impfstoff aus dem Land lassen oder die bereits einen höheren Anteil von geimpften Menschen haben als die EU, wie von der Leyen am Mittwoch in Brüssel ankündigte. Im Visier ist dabei offenbar vor allem Großbritannien.

Aus der EU wurden seit dem 1. Februar nach Angaben der EU-Kommission mindestens 41 Millionen Dosen Corona-Impfstoff in 33 Länder exportiert, obwohl in der EU selbst Impfstoff fehlt und Impfungen nur langsam vorankommen. Das lasse sich den Bürgern kaum noch erklären, sagte von der Leyen.

Jean-Pierre Fellmer

RKI: Anteil von Corona-Variante B.1.1.7 auf 72 Prozent gestiegen

17:49
17.03.2021
Die ansteckendere und wohl auch gefährlichere Corona-Variante B.1.1.7 verdrängt andere Formen des Virus in Deutschland immer mehr. Ihr Anteil betrage inzwischen 72 Prozent, heißt es in einem Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Mittwoch. Sie werde also inzwischen in etwa drei von vier Proben gefunden. Die Ausbreitung der Variante B.1.351 (Erstnachweis in Südafrika) sei hingegen etwas rückläufig, die Variante P.1 (Erstnachweis in Brasilien) sei weiter nur vereinzelt in Deutschland nachgewiesen.

Vergangene Woche hatte das RKI noch von circa 55 Prozent B.1.1.7-Anteil gesprochen. Zu Beginn der RKI-Erhebung vor rund anderthalb Monaten lag der Anteil der Mutante noch bei sechs Prozent. Die rasche Zunahme war nach den Erfahrungen anderer Länder befürchtet worden. Aufgrund des nun hohen Anteils von B.1.1.7 sei weiter mit einem exponentiellen Anstieg der Corona-Fallzahlen in Deutschland zu rechnen, hieß es im RKI-Bericht.

Der Anteil von 72 Prozent bezieht sich auf Nachtestungen mehrerer Laborverbünde auf Schlüsselmutationen der Variante. Unter anderem weil nicht alle auf Sars-CoV-2 testenden Labore teilnehmen und nur eine Teilmenge der positiven Proben untersucht wird, sei der Wert nicht sicher verallgemeinerbar, schränkt das RKI ein.

Der Bericht stützt sich noch auf weitere Datenquellen: Blickt man zum Beispiel auf komplette Erbgutanalysen, die seltener durchgeführt werden, aber als eindeutiger Nachweis gelten, hat B.1.1.7 einen Anteil von rund 48 Prozent an den untersuchten Proben.