Hat die Landesregierung zu Beginn der Corona-Krise die Opposition über Verordnungen genügend informiert und ist sie dazu gesetzlich verpflichtet? Darüber urteilt am Dienstag der niedersächsische Staatsgerichtshof. Geklagt hatte die Opposition, weil sie ihren Wunsch nach Kontrolle des Regierungshandelns und Mitsprache durch das Parlament zum Start der Pandemie leichtfertig beiseite geschoben fand.
Zwar lenkte die Regierung schon im Frühsommer ein: Als die Opposition einen Eilentscheid des Gerichts verlangte, änderte sie ihre Praxis und informiert seitdem den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen vorab. Regelmäßig gibt es auch Sondersitzungen des Landtags zur Corona-Politik.
Eine Verpflichtung dazu sieht sie aber weiterhin ausdrücklich nicht - und genau deshalb hielten Grüne und FDP an ihrer Klage fest. Sie verlangen eine Klarstellung des Gerichts in Bückeburg, dass es eine Informationspflicht gibt. Es könne nicht sein, dass die Regierung nach Gutdünken über das Einbinden des Landtags entscheide, lautet der Vorwurf.
Im Normalfall - das machte der Gerichtspräsident bereits deutlich - hätte der Landtag über Verordnungen von der Tragweite der Corona-Regelungen auf jeden Fall informiert werden müssen, um die Möglichkeit der Einflussnahme zu erhalten. Ob diese Pflicht angesichts der Kurzfristigkeit bei den Corona-Verordnungen notfalls auch mit der Veröffentlichung erfüllt sein könne, wollte das Gericht prüfen.