Die Region Hannover hat nach Auffassung von Verwaltungsrichtern die Maskenpflicht in Einkaufsstraßen nicht genau genug geregelt. Das Verwaltungsgericht Hannover gab nach Mitteilung vom Dienstag zwei Antragstellern recht, die gegen die Corona-Verfügung geklagt hatten. Die verwendeten Begriffe Ladengebiete, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen seien zu vage. Die Menschen wüssten nicht eindeutig, wo sie Mund und Nase bedecken müssen. Dies sei notwendig, wenn Bußgelder bei Verstößen verhängt werden (Az.: 15 B 5704/20), hieß es in dem Eilbeschluss.
Die Kammer fügte aber hinzu, die Maskenpflicht an diesen Orten sei damit nur für die zwei Antragsteller aufgehoben, nicht insgesamt. Die Region Hannover sollte ihre Allgemeinverfügung nachbessern und eine eindeutige, rechtssichere Formulierung finden, sagte eine Gerichtssprecherin. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.