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20201110191629

Berlin: Studie sucht nach Coronavirus-Antikörpern

17:26
10.11.2020
2000 Menschen aus dem Berliner Bezirk Mitte sollen für eine Studie auf Coronavirus-Antikörper untersucht werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) wolle damit ab 17. November etwa herausfinden, wie viele Menschen ohne Symptome infiziert waren, kündigte der Bezirk am Dienstag an. Bei den Studienteilnehmern handle es sich um vorab zufällig ausgewählte Menschen. Über Details wollen Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) und RKI-Experten am kommenden Montag informieren. Mitte ist seit Beginn der Pandemie der Bezirk mit den zweitmeisten erfassten Fällen (5861) in Berlin. Nur Neukölln kommt auf einen höheren Wert in Relation zur Einwohnerzahl.

In der RKI-Studie „Corona-Monitoring lokal“ werden vier besonders betroffene Regionen betrachtet und dort je 2000 Menschen untersucht. Neben Mitte sind dies Kupferzell (Baden-Württemberg), Bad Feilnbach und Straubing (beide Bayern). Aus zwei Orten sind nach Datenerhebung im Sommer bereits Ergebnisse auf der RKI-Webseite veröffentlicht: In Bad Feilnbach wurden demnach 2,6-mal mehr Infektionen nachgewiesen als zuvor dort bekannt, in Kupferzell 3,9 mal mehr. Weil bei nachweislich mit Corona infizierten Menschen allerdings häufig keine Antikörper nachweisbar sind, liegt der tatsächliche Anteil der Menschen, die bereits mit Sars-CoV-2 infiziert waren, allerdings merklich höher.

Michael Rabba

Bremer Parlament wird an Corona-Verfügungen beteiligt

17:14
10.11.2020
Im Bundesland Bremen wird ein Einspruchsrecht des Parlaments gegen die Corona-Verfügungen der Regierung gesetzlich festgeschrieben. Der Senat der Hansestadt beschloss am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun in der Bürgerschaft beraten werden soll. „Es ist absehbar, dass auf die nach wie vor kritische Situation auch weiterhin flexibel und rasch reagiert werden muss“, sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) „Gleichzeitig ist es dem Senat aber wichtig, dabei eine Beteiligung des Parlaments sicherzustellen.“

Dem Entwurf nach muss die Landesregierung dem Parlament mitteilen, wenn eine neue Verordnung verkündet worden ist. Die Abgeordneten können sie dann mit einfacher Mehrheit ganz oder teilweise aufheben oder eine Befristung verlangen.

In den vergangenen Wochen hatte sich im Bund und in den Ländern die Kritik daran verstärkt, dass in der Pandemie einseitig die Regierungen ohne die Parlamente entscheiden. In Niedersachsen debattierte der Landtag am Dienstag über den Corona-Kurs. Dafür wurden Rede- und Antragsrecht der Opposition erweitert.

Michael Rabba