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20201029154412

Gericht kippt Sperrstunde und Außer-Haus-Verkaufsverbot

15:16
29.10.2020
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt und damit einer Antragstellerin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde damit die entsprechende Bestimmung in der Verordnung außer Vollzug gesetzt.

Der 13. Senat stellte deutlich heraus, dass angesichts der derzeit stark steigenden Infiziertenzahlen in weiten Teilen des Bundesgebiets und Niedersachsens die gesetzlichen Voraussetzungen für ein staatliches Handeln durch infektionsschützende Maßnahmen zwar erfüllt seien. Er fand die Verknüpfung der Verbote allein an den Inzidenzwert aber nicht ausreichend. Es sei nicht sichergestellt, dass das Infektionsgeschehen damit vollständig widergespiegelt sei. Das hatte der 13. Senat auch beim Beherbergungsverbot bemängelt.

Die Untersagung des gegenüber der Sperrzeit zeitlich unbegrenzten Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots bewirke schließlich eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht gastronomischen Betrieben, denen der Verkauf alkoholischer Getränke nicht untersagt worden sei. Die Antragstellerin betreibt in Delmenhorst eine Bar. Die vorläufige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, der Beschluss unanfechtbar (Az.: 13 MN 393/20). Über die weiteren Verfahren gegen die Sperrstunden-Verordnung des Landes - je ein Antrag aus Delmenhorst und Osnabrück - wurde nicht entschieden, im Kern entsprach das Gericht dem Begehren, hieß es.

Seit vergangenen Freitag galt mit der Corona-Verordnung für Niedersachsen eine Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, wenn eine Kommune über dem kritischen Wert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche liegt. Steigt der kritische Wert auf 50, durften Gastronomiebetriebe zudem keine alkoholischen Getränke mehr außer Haus verkaufen.

Max Seidenfaden

„Wir müssen generell auch mal Dinge akzeptieren, die Leute entscheiden, die sich sehr viel Gedanken machen.“ Borussia Mönchengladbachs Sportchef Max Eberl über die Entscheidung der Politik, im November nur Spiele ohne Zuschauer auszutragen. 14:16
29.10.2020

Wissenschaftler: Schließzeit für neue Corona-Konzepte nutzen

15:03
29.10.2020
Die Zeit der Corona-Einschränkungen im November sollte nach Ansicht des Bremer Epidemiologen Hajo Zeeb genutzt werden, um neue Konzepte zum Umgang mit der Pandemie zu erarbeiten. „Wir sind noch früh im Herbst“, sagte der Professor am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) in Bremen.

Es sei gut, dass die neuen Maßnahmen auf einen Monat begrenzt seien. Aber selbst wenn es gelinge, den Anstieg der Infektionen zu bremsen, sei die Pandemie nicht vorbei. Sie laufe auf niedrigerem Niveau weiter mit dem Risiko, dass die Zahlen erneut steigen. „Wir sollten nicht in eine Situation kommen, dass wir alle vier Wochen entscheiden müssen, ob wir wieder einen Lockdown brauchen“, sagte Zeeb am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das von Bund und Ländern vereinbarte Maßnahmenbündel sei insgesamt ausgewogen. „Wir werden wahrscheinlich sehen, dass die Wirksamkeit im Paket liegt“, sagte Zeeb. „Das Leben soll nicht völlig zum Erliegen gebracht werden.“ Schulen und Kitas offen zu lassen halte er für vernünftig. Sie seien nach bisherigen Erkenntnissen keine Treiber von Infektionen. Trotzdem müsse man den Bereich im Blick behalten.

Bitter sei die neuerliche Schließung für die Kultur. „Mir macht es mit am meisten Sorgen, dass dieser Bereich als nicht so entscheidend angesehen wird wie andere Bereiche“, sagte Zeeb. Die Kulturbetriebe hätten gute Hygienekonzepte entwickelt. „Auf der anderen Seite sind das Veranstaltungen, wo Menschen zusammenkommen - auch bei guten Konzepten.“ Es gebe die An- und Abreise, es komme zu Kontakten, dabei müsse das Ziel eine Kontaktverminderung sein.

Maria Sandig