Mehrere Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Bundestag wollen ab der kommenden Woche im Parlament nicht mehr den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie haben deshalb in einem ziemlich einmaligen Vorgang Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble über einen Anwalt eine Abmahnung geschickt. Sie enthält die mit einem Ultimatum versehene Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der Schäuble zusagen soll, die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wieder aufzuheben. Dem CDU-Politiker wird dafür ein Frist bis Freitag, 8 Uhr, gesetzt.
Im Schreiben des Anwalts, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Alleine der Gesetzgeber wäre ermächtigt gewesen, eine Maskenpflicht in den Räumen des Parlaments verbindlich anzuordnen.