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20201016053234

Harris pausiert Wahlkampfreisen nach Corona-Fällen

05:03
16.10.2020
Die demokratische Kandidatin für das US-Vizepräsidentenamt, Kamala Harris, setzt nach zwei Corona-Fällen in ihrem Umfeld für den Rest der Woche ihre Wahlkampfreisen aus. Das sei lediglich eine Vorsichtsmaßnahme, betonte ihr Wahlkampfteam am Donnerstag. Man habe am Mittwochabend erfahren, dass Harris' Kommunikationschefin Liz Allen und ein Mitglied einer Flugbesatzung positiv getestet worden seien. Harris sei mit ihnen am 8. Oktober unterwegs gewesen. Dabei hätten aber alle N95-Masken benutzt, die auch den Träger schützen sollen.

Harris müsse nach Vorgabe der US-Gesundheitsbehörde CDC nicht in Quarantäne gehen, weil sie nicht in unmittelbarer Nähe der Infizierten binnen zwei Tagen vor deren positiven Tests gewesen sei, hieß es. Dennoch werde sie bis Ende der Woche auf Reisen verzichten und sich auf Online-Events beschränken. Harris hatte am Dienstag und Mittwoch an der Anhörung der Kandidatin für das Oberste Gericht der USA, Amy Coney Barrett, als Vorsichtsmaßnahme von ihrem Büro aus statt im Sitzungssaal teilgenommen.

Max Seidenfaden

Söder: Beherbergungsverbot wird Stück für Stück auslaufen

04:45
16.10.2020
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geht nun auch auf Distanz zu dem bundesweit umstrittenen Beherbergungsverbot für Urlauber aus Corona-Hotspots. Die Einschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen seien im Kampf gegen die Seuche „in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen“, sagte der CSU-Chef am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Das liege auch daran, dass Gerichte die Verbote teilweise kassieren. Söder sagte mit Blick auf Bayern: „Auch bei uns wird das so sein, dass wir das Stück für Stück auslaufen lassen“ - Voraussetzung sei aber, dass die Menschen sich an die neuen, strengeren Kontaktbeschränkungen hielten.

Max Seidenfaden

Gericht in Schleswig lehnt Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

04:25
16.10.2020
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland abgelehnt. Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), die ab Freitag auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte den Antrag gestellt, wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte.

Würde der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, hieß es in der Begründung der Richter. In Anbetracht der am Donnerstag veröffentlichten Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen könne dies zu Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen, „zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge.“

In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Verwaltungsrichter das Verbot am Donnerstag für rechtswidrig erklärt.

Max Seidenfaden