Die Berliner Polizei hat die geplante große Demonstration gegen die Corona-Politik und andere Aufzüge verboten. Dazu meint die „Neue Zürcher Zeitung“ am Donnerstag:
„Der Senat beruft sich auf "Verstöße gegen die geltende Infektionsschutzverordnung", mit denen "bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden" zu rechnen sei. Doch dabei beläßt er es nicht. Innensenator Geisel legt zugleich eine Begründung vor, die die virologische mit der politischen Ebene verquickt. Der Sozialdemokrat ist nach eigenen Angaben "nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.
Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist nicht an den Inhalt der Meinung geknüpft. Rechtsstaatlichkeit zeigt sich darin, dass Staatskritik erlaubt ist, auch solche fundamentaler Art. (...) Freiheit ist, wenn, dann unteilbar. Sie entspringt der rechtsstaatlichen DNA der Republik und nicht etwa der Huld der Regierenden. Man hat sie. Man muss sie sich nicht verdienen. Und um sie einzuschränken, braucht es stärkere Gründe als soziologische Mutmaßungen und bessere Motive als politische Abscheu. Berlins Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen.“