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20200810125522

Kita in der Pandemie: „Kita-Register“ und „Corona-Kita-Rat“ starten

11:47
10.08.2020
Die Bemühungen zur Erforschung der Rolle von Kitas und Kindern in der Corona-Pandemie werden verstärkt. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte am Montag in Berlin die Einberufung eines „Corona-Kita-Rates“ für den 31. August an. Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Eltern und Kindertagespflege sollen sich in dem Gremium einmal im Monat über Erfahrungen und Konzepte in den Kitas austauschen.

An diesem Dienstag soll zudem ein bundesweites „Kita-Register“ online gehen. Kitas und Tagesmütter sollen auf der Internetplattform regelmäßig unter anderem Informationen zum Infektionsgeschehen und den Kapazitäten in ihrer Einrichtung eintragen können. „Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung, die uns einen guten Überblick über die bundesweite Situation in der Kindertagesbetreuung verschafft“, sagte der Direktor des Deutschen Jugendinstituts, Thomas Rauschenbach.

Mit dem Kita-Register soll die seit der stufenweisen Wiederöffnung der Kitas laufende „Corona-Kita-Studie“ unterstützt werden. Diese wird vom Familien- und Gesundheitsministerium finanziert und vom Deutschen Jugendinstitut umgesetzt. Die Studie erforscht die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen.

Vanessa Ranft

Gericht: Kein Rechtsanspruch auf Maskenpflicht im Unterricht

11:27
10.08.2020
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gibt es zum Schutz vor einer Corona-Infektion an Schulen keinen Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht. Die Richter lehnten am Montag einen Eilantrag ab, wonach an Schulen während des Unterrichts das Tragen einer Maske für Schüler und Lehrer verpflichtend sein sollte, wie das Gericht mitteilte. Gegen die Entscheidung könne der Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (Az.: 3 E 3336/20)

Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Schutzpflicht des Staates nur festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden, wenn sie offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. Der Antragsteller habe aber weder für alle Hamburger Schulen noch basierend auf der lokalen Situation an einer bestimmten Schule glaubhaft machen können, warum neben all den anderen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll.

Vanessa Ranft