Das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium hat regelmäßige Corona-Tests für Mitarbeiter von Schlachthöfen angeordnet. Ein entsprechender Erlass sei an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, teilte das Ministerium am Dienstag in Hannover mit. Demzufolge dürfen in Schlacht- und Zerlegbetrieben nur noch Personen arbeiten, die zuvor mindestens einmal in zehn Tagen auf Covid-19 getestet wurden.
Die Verfügung ist rückwirkend ab 20. Juli bis zunächst zum 31. Dezember gültig. Der Erlass gilt zunächst einmal unabhängig von der Betriebsgröße und für alle Schlacht- und Zerlegebetriebe. Allerdings hätten die Behörden einen Ermessensspielraum bei der Definition, was ein Schlacht- und Zerlegebetrieb sei, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums. Es gehe nicht um den Metzger um die Ecke oder um einen Landwirt, der wenige Male im Jahr ein Tier schlachte. Ziel sei es, zu verhindern, dass neue Hotspots in großen Betrieben entstehen.
Seit Mai hatten sich wiederholt in Betrieben der Fleischbranche in Niedersachsen Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert, zuletzt in einem Wiesenhof-Hähnchenschlachthof in Lohne bei Vechta.
Gerald Weßel