Das sind die Regeln zur Wahl:
- Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit erreicht. Im aktuellen Landtag sind dafür 46 Stimmen nötig. Dabei gilt, dass die Mehrheit der Mitglieder des Landtages entscheidend ist - nicht der anwesenden Abgeordneten.
- Schafft im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, gibt es eine zweite Runde. Auch hier braucht es wieder die absolute Mehrheit, also 46 Stimmen.
- Scheitern die Kandidaten zum zweiten Mal, heißt es in der Landesverfassung: „Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.“
- Im zweiten und dritten Wahlgang sind nach Angaben der Landtagsverwaltung auch neue Kandidaten möglich. CDU und FDP haben die Aufstellung von Kandidaten diesmal ausgeschlossen. Denkbar sei aber auch, dass Fraktionen ihre Kandidaten wieder zurückziehen.