Eine Regierung wird normalerweise von der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament unterstützt. Hat eine Regierung jedoch keine Mehrheit, spricht man von einer Minderheitsregierung. Eine solche ist bei Abstimmungen auf die Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen.
In Deutschland sind Minderheitsregierungen bislang eher selten - verglichen etwa mit Skandinavien. Das liegt unter anderem daran, dass man in der Weimarer Republik schlechte Erfahrungen mit wackeligen Regierungsmehrheiten gemacht hat.
Die meisten Minderheitsregierungen seit 1949 waren Übergangslösungen. Auf Länderebene indes gab es in Sachsen-Anhalt zweimal eine Minderheitsregierung, die eine vollständige Wahlperiode im Amt blieb: Die beiden SPD-geführten und von der PDS tolerierten Regierungen zwischen 1994 und 2002 werden als „Magdeburger Modell“ bezeichnet. Bei diesem bildete sich ein koalitionsähnliches Verhältnis zwischen den Regierungsparteien und der PDS heraus.
Zeitlich begrenzte Minderheitsregierungen gab es bisher in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. In Thüringen kam es bisher nicht zur Bildung einer Minderheitsregierung.
Auf Bundesebene gab es Minderheitsregierungen erst vier Mal. Sie währten fast immer nur wenige Wochen innerhalb einer Legislaturperiode. Meist waren sie Folge des Rückzugs eines Koalitionspartners aus der Regierung.
dpa