Nach der Verhandlungspause beschäftigt sich das Gericht mit den Arbeitserlaubnisscheinen in der BASF, auf denen der Name des Angeklagten steht. Der 63-Jährige kennt das Scheinwesen, aber im Wesentlichen habe sich sein Vorarbeiter um den Papierkram gekümmert, sagt er. Die Verständigung zwischen Gericht und dem 63-Jährigen, der aus Bosnien-Herzegowina stammt, ist nicht immer einfach. Es gibt sprachliche, aber auch inhaltliche Verständnisprobleme beim Angeklagten. Ein Dolmetscher hilft gelegentlich aus. Der Angeklagte antwortet auf die Fragen auf Deutsch. Er hat aber Hörprobleme, weil er seit den Unglück unter einem Tinnitus leidet.
Michael Schmid