Der Angeklagte im BASF-Prozess hatte nach eigenen Angaben schon einmal mit einer Flex im Rohrgraben am Nordhafen gearbeitet, wohl im Jahr 2010. Der Mannheimer sagt: Damals wurde dort eine Wasserleitung ausgetauscht. 2011 war in der Nähe der späteren Unglücksstelle an einer Leitung ein falsch gesetzter Schnitt entdeckt worden, der die Rohrwand allerdings nicht durchtrennt hatte und deshalb ohne Folgen blieb.
2016 soll der Schlosser einer externen Firma bei Arbeiten mit seiner Flex eine falsche Pipeline erwischt und so das Inferno verursacht haben. Bei seiner Vernehmung in der vorigen Woche hatte der Angeklagte noch behauptet, dass er sich an frühere Einsätze im Rohrgraben nicht erinnere. Sein Verteidiger hat nun gesagt: Wegen seines schlechten Gesundheitszustands hatte er die Fragen nicht mehr richtig verstanden und beantworten können. Er wolle das nun korrigieren.
Christoph Hämmelmann