Das Mädchen habe im Kindergarten ein altersuntypisches sexualisiertes Verhalten gezeigt und zeige dies in Teilen auch noch heute, sagt die Staatsanwältin. Als eine Kindergärtnerin Berrin T. darauf angesprochen habe, habe sie alle Vorwürfe entrüstet zurückgewiesen. Allerdings hätten in dieser Zeit die Übergriffe auf das Mädchen geendet. Offenbar habe auch die Mutter der Dreijährigen ihr Kind nicht mehr bei Berrin T. gelassen. Stattdessen sei spätestens seit dieser Zeit der heute neunjährige Sohn von Berrin T. missbraucht worden.
Die Staatsanwältin nennt einen Fall vom Mai 2015, bei dem es zum Oralverkehr zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gekommen sein soll. Die meisten Taten, die die Staatsanwaltschaft vorträgt, sind von den Angeklagten und anderen Beteiligten, denen das Kind zum Missbrauch überlassen worden sein soll, auf Video dokumentiert worden.