Letztes Update:
20190424115831

Die Mutter bereitet den Jungen vor

08:13
11.06.2018
Das Mädchen habe im Kindergarten ein altersuntypisches sexualisiertes Verhalten gezeigt und zeige dies in Teilen auch noch heute, sagt die Staatsanwältin. Als eine Kindergärtnerin Berrin T. darauf angesprochen habe, habe sie alle Vorwürfe entrüstet zurückgewiesen. Allerdings hätten in dieser Zeit die Übergriffe auf das Mädchen geendet. Offenbar habe auch die Mutter der Dreijährigen ihr Kind nicht mehr bei Berrin T. gelassen. Stattdessen sei spätestens seit dieser Zeit der heute neunjährige Sohn von Berrin T. missbraucht worden.

Die Staatsanwältin nennt einen Fall vom Mai 2015, bei dem es zum Oralverkehr zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gekommen sein soll. Die meisten Taten, die die Staatsanwaltschaft vorträgt, sind von den Angeklagten und anderen Beteiligten, denen das Kind zum Missbrauch überlassen worden sein soll, auf Video dokumentiert worden.

Eberhard Wein

Wusste die Mutter von Anfang an Bescheid?

07:58
11.06.2018
Zwei Staatsanwältinnen sind nötig, um die Anklageschrift zu verlesen. Im 20-Minuten-Rhythmus lösen sie sich ab. Demnach ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass die angeklagte Mutter von Anfang an über die Neigungen ihres Lebensgefährten und dessen Interesse an ihrem Sohn Bescheid gewusst habe.

Ende 2014 oder Anfang 2015 habe man sich bei der Staufener Tafel kennengelernt. Christian L., der unter Führungsaufsicht stand und dem der Umgang mit Kindern und Jugendlichen verboten war, habe die "Akzeptanz seiner Neigung" zur Bedingung einer Beziehung gemacht. Nach kurzzeitigem Überlegen habe sie zugestimmt. 

Zunächst sei allerdings ein damals dreijähriges Mädchen zum Opfer geworden, das Berrin T. gelegentlich für eine Bekannte hütete und auch öfter bei ihr übernachtete. So sei das nackte Mädchen einmal im Schlaf von den beiden Angeklagten missbraucht worden. Dabei erwachte das Kind. "Während Christian L.  auf Gesicht und Oberkörper ejakulierte, weinte das Mädchen bitterlich." 

Eberhard Wein

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