Nach außen hin sei seine Lebengefährtin forsch aufgetreten, erklärt der Angeklagte auf Nachfrage der Nebenklagevertreterin. Doch tatsächlich habe sie große Probleme gehabt, ihr Leben zu organisieren. "Die Wohnung sah aus wie eine Rumpelkammer." Ob er wisse, dass der Bub für seine Mutter einen Terminkalender geführt habe, fragt die Nebenklagevertreterin. Nein, das habe er nicht gewusst, aber es überrasche ihn nicht. Das Kind sei "ein schlauer Junge".
Als die Sprache auf das Jugendamt kommt, das das Kind im April 2017 erstmals in Obhut nahm, bekommt das Bild des reumütigen Angeklagten erste Risse. Der Mitarbeiter des Amtes sei überhaupt nicht für Gespräche zugänglich gewesen. "Für den war klar: einmal Sexualstraftäter, immer Sexualstraftäter", erregt sich der Angeklagte. Doch der Richter fällt ihm ins Wort. "Die Einschätzung war ja in Ihrem Fall richtig", sagt er.
Seiner Lebensgefährtin habe die Inobhutnahme des Jungen einen schweren Schlag versetzt, berichtet der Angeklagte dann. Sie habe ihn unbedingt zurückhaben wollen. Es sei allerdings kein Anlass gewesen, dass sie generell weitere Missbrauchstaten untersagt hätte. Sie habe lediglich gefordert, das Kind nur noch dem besonders gut zahlenden Spanier zu überlassen.
Dann beendet der Richter den Verhandlungstag. Am 18. Juni soll die Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt werden.
Eberhard Wein