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20180611162203

Das Jugendamt schöpft Verdacht

15:30
11.06.2018




Nach außen hin sei seine Lebengefährtin forsch aufgetreten, erklärt der Angeklagte auf Nachfrage der Nebenklagevertreterin. Doch tatsächlich habe sie große Probleme gehabt, ihr Leben zu organisieren. "Die Wohnung sah aus wie eine Rumpelkammer." Ob er wisse, dass der Bub für seine Mutter einen Terminkalender geführt habe, fragt die Nebenklagevertreterin. Nein, das habe er nicht gewusst, aber es überrasche ihn nicht. Das Kind sei "ein schlauer Junge".

Als die Sprache auf das Jugendamt kommt, das das Kind im April 2017 erstmals in Obhut nahm, bekommt das Bild des reumütigen Angeklagten erste Risse. Der Mitarbeiter des Amtes sei überhaupt nicht für Gespräche zugänglich gewesen. "Für den war klar: einmal Sexualstraftäter, immer Sexualstraftäter", erregt sich der Angeklagte. Doch der Richter fällt ihm ins Wort. "Die Einschätzung war ja in Ihrem Fall richtig", sagt er. 

Seiner Lebensgefährtin habe die Inobhutnahme des Jungen einen schweren Schlag versetzt, berichtet der Angeklagte dann. Sie habe ihn unbedingt zurückhaben wollen. Es sei allerdings kein Anlass gewesen, dass sie generell weitere Missbrauchstaten untersagt hätte. Sie habe lediglich gefordert, das Kind nur noch dem besonders gut zahlenden Spanier zu überlassen.

Dann beendet der Richter den Verhandlungstag. Am 18. Juni soll die Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt werden. 

Eberhard Wein

Was soll aus dem Angeklagten werden?

15:04
11.06.2018
Die Staatsanwältin kommt auf den springenden Punkt des Verfahrens zu sprechen. "Haben Sie eine Idee, was man mit Ihnen machen kann, um Sie von solchen Taten abzuhalten, außer Sie wegzusperren?" Die Frage stelle sich für ihn im Moment nicht. "Ich habe schon noch Hoffnung, vielleicht noch irgendwie an der Sicherungsverwahrung vorbei zu kommen", sagt der Angeklagte.  Aber er mache sich keine Illusionen. "Ich lese auch, was in der Presse steht. Ich habe manchmal das Gefühl, es könnte schon ein Urteil gegen mich feststehen." 
 
Er wolle alles dafür tun, seinem Opfer eine Aussage zu ersparen. Dann bricht er noch eine Lanze für die Mitangeklagte. "Sie ist nicht unschuldig an allem. Aber die treibende Kraft bin ich gewesen. Ich nehme diese Verantwortung auf mich." Es sei ihm auch mittlerweile egal, dass Leute im Saal säßen. Für ihn sei die Aussage hier "der erste Schritt in die richtige Richtung".   Was ihn davon abhalten könnte, seine Neigung auszuleben, weiß er aber nicht. "Er kennt ja das psychiatrische Gutachten noch nicht", sagt seine Verteidigerin und beendet damit diesen Exkurs.

Eberhard Wein

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