Der Streit um die korrekte Deklaration von KI-Inhalten verschärft sich. Während das Thema Glaubwürdigkeit für Medienhäuser (wie das ZDF mit seinem 5-Punkte-Plan) bisher eine reine Haltungsfrage war, schafft der EU AI Act ab dem 2. August 2026 harte gesetzliche Fakten. Doch die Verunsicherung in Redaktionen ist groß: Dürfen Journalist:innen noch mit KI arbeiten und was muss zwingend markiert werden? Im TFM26-Workshop gab
Dr. Ursula Feindor-Schmidt, LL.M., Partnerin bei Lausen Rechtsanwälte einen Überblick:
- Die Kennzeichnungspflicht: Verpflichtend ist die Kennzeichnung für Deepfakes (inklusive KI-manipulierter Inhalte, die Rezipient:innen in die Irre führen könnten) sowie für Texte im öffentlichen Interesse, die gesellschaftlich relevante Debatten betreffen (z. B. Politik, Wirtschaft, Gesundheit).
- Die Ausnahmen: Reine Fiktion, Lyrik und Videospiele unterliegen abgeschwächten Pflichten. Auch klassische, händische Bildretuschen ohne KI-Einsatz sind befreit.
- Der Redaktions-Bonus: Werden KI-Texte einer lückenlosen menschlichen Überprüfung und redaktionellen Verantwortung unterzogen, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Aber Achtung: Dies löst eine strikte Dokumentationspflicht für die Betreiber:innen aus. Ohne tiefe Prüfung bleibt die Kennzeichnungspflicht bestehen.
- Das „Wie“ der Umsetzung: Die Kennzeichnung muss barrierefrei, zum frühestmöglichen Zeitpunkt sowie klar und eindeutig erfolgen (z. B. „KI-generiert“ mit Angabe des Modells).
Journalist:innen dürfen weiterhin mit KI arbeiten, doch das Risiko steigt. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Medienhäuser müssen ihre Dokumentation jetzt rechtssicher aufsetzen – im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel kennzeichnen.
Ann-Cathrin Schürholz