Die rechtlichen Fakten und die Audio-Falle
Die Audio-Expertin gab zunächst einen Überblick über den AI Act und zeigte auf, dass er primär dem Schutz von Grundrechten dient. Das zieht weitreichende Transparenzpflichten nach sich. Im Kern betrifft dies sogenannte Deepfakes, wozu im Audiobereich Stimmklone, KI-generierte Personas oder synthetisch veränderte Stimmen zählen. Ganz geklärt ist der Begriff jedoch nicht.
- Vorteil Bewegtbild: Visuelle Medien können Kennzeichnungen leicht am Bildrand einblenden.
- Das Audio-Problem: Im Radio muss die Kennzeichnung auditiv erfolgen. Die aktuellen Richtlinien (Guidelines zu Art. 50) fordern die Offenlegung sogar vor dem ersten Wahrnehmungsmoment.
- Herausforderung Werbeblock: Eine Alonge am Ende des Spots (wie im gezeigten Sunexpress-Beispiel) reicht strenggenommen nicht aus. Zudem drohen bei Missachtung empfindliche Strafen von bis zu 3 Prozent des Jahresumsatzes. Als Deployer (Anwender) liegt die Pflicht beim Sender oder Vermarkter.
In der anschließenden Diskussionsrunde erörterten Grit Leithäuser (Geschäftsführerin, Radiozentrale) und Andreas Lang (Geschäftsführer, Studio Gong) gemeinsam mit Katharina Zeschke die massiven Unsicherheiten im Markt:
- Gefahr von Overregulation: Laut aktuellem Entwurf der Guidelines könnten selbst künstliche Hintergrundgeräusche als Deepfake eingestuft werden. Andreas Lang warnte davor, dass Sender bereits jetzt Programmpunkte streichen, um der Kennzeichnungspflicht zu entgehen.
- Erfolge der Task Force: Durch die politische Arbeit der Radiozentrale auf EU-Ebene konnten erste Erfolge erzielt werden: Die geplante Pflicht zur Wiederholung des Hinweises alle 30 Sekunden wurde gekippt, und die Kennzeichnung darf künftig auch über gelernte Sound-Signale erfolgen. Diese müssen aber erst noch entwickelt werden.
- Ungelöste Kostenfrage: Wer bezahlt die zusätzliche Sendezeit, wenn vor jedem KI-gestützten Werbespot ein auditiver Disclaimer laufen muss? Hier drohen erhebliche Mehrkosten für Kunden oder Einbußen für Sender.