Seit 2022 herrscht auch
für den heiklen Bereich der Felsnase Baurecht. 2016 war der Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein als „Vordringlicher Bedarf“ in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden – wobei bis zur Anschlussstelle Hauenstein vierspurig ausgebaut werden darf,
rund um den markanten, steilen Felsvorsprung nur dreispurig. Wegen ihrer sensiblen Lage im Pfälzerwalds, der extrem engen Raumverhältnissen an dieser Stelle und der damit verbunden technischen Herausforderungen
zieht sich die Planung seit 2000.
Judith Hörle