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20250409150034

Koalitionsvertrag würdigt Ostdeutsche - weiter Ost-Beauftragter

14:48
09.04.2025
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD würdigt die Ostdeutschen in hervorgehobener Weise und sichert zusätzliche Unterstützung zu. In der Präambel heißt es: "In den 35 Jahren seit der Wiedervereinigung haben die Menschen in Ostdeutschland Außergewöhnliches geleistet. Sie haben nicht nur Krisen überwunden, sondern weitreichende Veränderungen selbstbewusst gestaltet." Mit Mut, Durchhaltevermögen und Innovationskraft hätten sie die historische Herausforderung angenommen und dabei auch persönliche Opfer erbracht.
Der Osten habe "längst bewiesen", dass Transformation gelingen könne. Darauf wollen die Koalitionäre aufbauen: "Wer schon einmal Transformation gemeistert hat, kann auch Zukunft gestalten." Das Amt eines Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland bleibt laut Vertag erhalten. Er steht weiterhin im Rang eines Staatsministers, werde von der SPD gestellt und am Bundesfinanzministerium angesiedelt. Immer wieder war über eine Abschaffung des Ost-Beauftragten diskutiert worden.

Den Anteil Ostdeutscher in Führungspositionen und Entscheidungsgremien wollen Union und SPD in allen Bereichen weiter verbessern. Der Koalitionsvertrag sichert zu, dass der Bund sich mit Blick auf die sogenannten vereinigungsbedingten ökologischen Altlasten mit ostdeutschen Ländern über eine Fortsetzung der gemeinsam getragenen Sanierungsverpflichtungen verständigen werde. Ein Auf- und Ausbau von Rechenzentren soll insbesondere auch in Ostdeutschland beschleunigt werden.

KNA

Kein Bürgergeld für neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

14:42
09.04.2025
Neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern die geringeren Leistungen für Asylbewerber. Darauf haben sich CDU, CSU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen verständigt.
In ihrem Koalitionsvertrag, der von den Parteien vor der Unterzeichnung noch abschließend gebilligt werden muss, heißt es wörtlich: „Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind.“
Die Bedürftigkeit müsse zudem durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund werde die durch die geplante Änderung bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.
Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen
Seit 2022 gilt für ukrainische Kriegsflüchtlinge EU-weit die „Massenzustrom-Richtlinie“. Das bedeutet, dass sie einen Aufenthaltsstatus erhalten, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen.
Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben in Deutschland seit dem 1. Juni 2022, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, Anspruch auf Bürgergeld. Jetzt soll sich das ändern. Sie sollen wieder die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Diejenigen, die schon länger in Deutschland sind, betrifft diese geplante Änderung nicht.
Die Geltungsdauer der EU-Richtlinie für die Ukraine-Flüchtlinge war bis März 2026 verlängert worden. Aktuell leben rund 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Mehr als 60 Prozent der Menschen aus der Ukraine, die hierzulande Zuflucht gesucht haben, sind Frauen und Mädchen. Die Zahl der Menschen, die im Kontext des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, hatte zuletzt wieder leicht zugenommen.
dpa

dpa

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