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Todesfahrer von Mannheim schrieb 2018 Nazi-Gruß auf Facebook

13:01
06.03.2025
Die Debatte um eine mögliche rechtsextreme Gesinnung des Todesfahrers von Mannheim hält an. Der in Ludwigshafen wohnende 40-jährige Deutsche hatte laut Zeitungsbericht 2018 auf Facebook einen Gruß der NSDAP verwendet.

Der mutmaßliche Amokfahrer von Mannheim hat einem Zeitungsbericht zufolge 2018 bei Facebook unter einem Foto von Adolf Hitler einen strafbaren Nazi-Gruß veröffentlicht. Das gehe aus einem Strafbefehl hervor, berichtete die Zeitung „Die Welt“ (Donnerstag). Der heute 40-jährige Tatverdächtige sei damals vom Amtsgericht Weinheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, so die Zeitung weiter. Bei seinem Kommentar habe es sich um eine Grußform der NSDAP gehandelt und er habe „keine Distanzierung von den Zielen der Organisation erkennen“ lassen, befand demnach das Gericht.
Mögliche Kontakte bekannt Staatsanwaltschaft Mannheim und Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatten bereits am Mittwoch mitgeteilt, dass Hinweise auf mögliche Kontakte des Tatverdächtigen ins rechtsextreme Milieu im Jahr 2018 den Ermittlungsbehörden bekannt seien. Dass der Mann wegen eines Kommentars auf einer Social-Media-Plattform im selben Jahr wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden sei, finde im Rahmen der Ermittlungen ebenfalls Berücksichtigung.
„Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten führten allerdings zu keinen extremismusrelevanten Rückmeldungen“, so die Ermittler weiter. Auch bei den bisher gesichteten Gegenständen konnten demnach „bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung des Tatverdächtigen gefunden werden“.

„Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe“

Die „Welt“ berichtete außerdem, das Amtsgericht Weinheim habe den mutmaßlichen Amokfahrer 2010 im Alter von 25 Jahren wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu 20 Tagessätzen verurteilt. Auf dem Schulhof eines Gymnasiums im baden-württembergischen Ladenburg habe er eine 9-Millimeter-Schreckschusspistole mit sich geführt. Den erforderlichen kleinen Waffenschein habe er nicht gehabt. Die Waffe sei daraufhin eingezogen worden.
Die Ermittler hatten am Mittwochnachmittag weiter mitgeteilt, es sei davon auszugehen, „dass bei dem Tatverdächtigen seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung vorliegt“. Bei der Amokfahrt in der Mannheimer Fußgängerzone waren am Rosenmontag eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann getötet sowie 14 Personen verletzt worden.

KNA