Letztes Update:
20250305143242

Tatverdächtiger verletzte Frau mit Elektroschocker

13:33
05.03.2025
Der mutmaßliche Amokfahrer hat im Dezember 2009 eine Frau in Altenkirchen im nördlichen Rheinland-Pfalz mit einem Elektroschocker vorsätzlich leicht verletzt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Nachfrage mit, bei der das Verfahren anhängig war. Der Mann habe damals im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt.  Im November 2010 wurde der Beschuldigte deshalb im Strafbefehlswege wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden und der Elektroschocker von den Behörden eingezogen. Nach Ablauf der Bewährungszeit Ende 2012  sei die Strafe dann  erlassen worden. Warum seinerzeit von einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters ausgegangen worden ist, lasse sich nicht mehr sagen, weil die Verfahrensakten aufgrund der lange zurückliegenden Tatzeit und Verurteilung  sowie den gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz  mittlerweile vernichtet worden seien.

Michael Schmid

Amokfahrer in Untersuchungshaft - Haftbefehl wegen Mordes erlassen

17:48
04.03.2025
Gegen den 40-Jährigen Mann, der am Rosenmontag mit seinem Auto in der Mannheimer Innenstadt mehrere Menschen angefahren hat, wurde durch das Amtsgericht Mannheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen erlassen.
Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim weiter mitteilte, machte der Tatverdächtige bei seiner Vorführung vor den Haftrichter  keine Angaben, sodass sein Motiv für die Tat weiterhin unklar ist. Auch ergaben sich aus der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen keinerlei Hinweise auf die Beweggründe oder ein Motiv. Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten demnach daraufhin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen handelte der Mann allein. Namen von mutmaßlichen Mittätern, die insbesondere in den Sozialen Medien verbreitet werden, sind entweder frei erfunden oder haben offensichtlich keinen Bezug zu dem Tatverdächtigen und der Tat.

Michael Schmid