In der Schlosshalle Dermbach (Wartburgkreis) prangt das Karnevalsschild über der Pforte. Hier ist an diesem Sonntag zugleich einer von zwei Wahlbezirken. Um 14.30 Uhr hatte hier bereits die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Übrigens: Man darf in der Karnevalszeit durchaus verkleidet wählen. Aber, wie das ZDF aus einer entsprechenden Handreichung der Bundeswahlleitung an Wahlvorstände zitiert, gilt eine Einschränkung: "Ist bei Wahlberechtigten durch eine Kostümierung das Gesicht verhüllt oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand die Person darum bitten, diese abzunehmen, um die Identität der Person feststellen zu können", heißt es.
Sven Wagner